Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser,
ich hoffe, Ihnen geht es bei diesem schönen Wetter gut. Mir auch, denn ich freue mich ganz besonders auf meinen Vortrag heute abend im Rahmen eines Business-Etikette-Dinnrers.
Da sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer heuteabend möglicherweise nicht kennen, werde ich auf die Thematik Gruß - Begrüßen und Bekanntmachen eingehen. Und nicht nur heuteabend , sondern hier auch einmal im Blog, weil zu diesem Thema mehrere Fragen an mich herangetragen worden sind:
Fange ich einmal so an: Kern der modernen Umgangsformen sind die "Spielfelder", in denen wir uns bewegen: Das eine "Spielfeld" ist der Bereich "Geschäft". Das andere "Spielfeld" ist der private Bereich.
In jedem dieser Bereiche gibt es Personen, die bestimmte "Asse im Ärmel" (so nenne ich einmal die Vorrechte derjenigen Personen) haben.
Im geschäftlichen Bereich sind das die Personen, die hierarchisch am höchsten stehen, also Kunden, Vorgesetzte, dienstälteste Personen. Im privaten Bereich sind das die wesentlich älteren Personen und die Damen, wobei wir Frauen natürlich das "Ass" auch an den Herrn abgeben können, z. B. in dem Fall, in dem wir zuerst grüßen.
Darüber hinaus gibt es Personen, die in beiden "Spielfeldern" Vorrechte besitzen: Das sind beispielsweise ausländische Personen, Gastgeber und die Gruppe, wenn jemand hinzukommt.
Jetzt kommt natürlich die Frage auf, welche "Vorrechte" all diese Personen haben:
Zum einen haben sie das Recht, zuerst gegrüßt zu werden. Grüßen ist eine Kontaktaufnahme ohne Körperberührung (z. B. "Hallo-sagen"). Der "Rangniedrigere" im Geschäftsleben oder der wesentlich Jüngere im Privatleben grüßt zuerst. Allerdings hat es sich im Laufe der Zeit ergeben, dass im Privatleben derjenige zuerst grüßt, der den anderen zuerst sieht. Und gewiss gibt es auch manche Chefs im Business, die zuerst grüßen. Darüber hinaus haben die Personen, die "das Ass im Ärmel haben", das Recht, zuerst die Hand zu reichen, also zu begrüßen (Begrüßen = Kontaktaufnahme mit Körperberührung). Im Rahmen einer Begrüßung zu Beginn einer Besprechung erfolgt das Handgeben aber fast immer gleichzeitig.
Das dritte "Vorrecht" bezieht sich auf das Bekanntmachen. Hier hat der Ranghöhere im Geschäftsleben oder die wesentlich ältere Person im Privatleben das Recht, als erste zu erfahren, wer ihm / ihr gegenüber steht. Das bedeutet, dass z. B. beim Bekanntmachen im geschäftlichen Umfeld der Rangniedrigere seinen Namen zuerst hört.
So, ich wünsche Ihnen nunmehr einen wunderschönen erfolgreichen Tag
Herzliche Grüße
Karin Schleines