Freitag, 19. Januar 2018

Freud und Leid: Fingerspitzengefühl beim Kondolieren

Liebe Leserin, Lieber Leser,

wir haben nunmehr bereits Mitte Januar. Bei uns, wie auch in vielen anderen Gebieten, hat der Sturm gewütet, und heute blickt wundersam die Sonne hervor.  Hoch und Tiefs begegnen sich sehr oft, wie oft auch Freud und Leid. Hatten Familien noch vor einigen Wochen schöne Feiertage verlebt, kommt  auf einmal ohne Vorhersage Leid auf, wie z. B. ein urplötzlicher Todesfall, der alle in eine Schockstarre versetzen lässt. Und viele werden denn auch unsicher, wenn sie Angehörige des gerade Verstorbenen treffen.
Fragen wie "Was mache ich, wenn ich die betroffene Nachbarsfamilie sehe"? oder "eine Beerdigung steht an - wie verhalte ich mich  richtig ?" tauchen auf.
Ich habe hier im Folgenden einmal ein paar Gedanken und Impulse  zu Fragen notiert, vielleicht helfen die Antworten dem einen oder anderen:
Foto: Pixabay

1. Kondolieren oder auf die andere Straßenseite gehen?

Wenn Ihnen die engsten Verwandten des Verstorbenen entgegen kommen, so sollten Sie Ihr Beileid aussprechen. Ein Nichtkondolieren wirkt so, als ob man nicht grüßen möchte. Halten Sie sich dabei kurz und versuchen Sie nicht, im möglichen Gespräch von eigenen Trauererfahrungen zu sprechen oder zu erfragen, wie das alles passiert ist. Vermeiden Sie bitte auch Sprüche wie "Die Beerdigung wird nochmal hart...". Das gehört sich einfach nicht.  Hören Sie lieber dem Trauernden zu. Beweisen Sie Fingerspitzengefühl.  Übrigens: Sie werden von Ihrem Gegenüber Signale bekommen, ob man näher auf die Situation eingehen möchte oder nicht und ob man überhaupt Reden möchte.  Richten Sie sich bitte dann danach.

2. Kondolenzbesuch ja oder nein?
Engste Freunde können  einen Kondolenzbesuch machen. Aber fallen Sie bitte nicht "ins Haus", sondern erkunden Sie sich, ob und wenn ja, wann es den Angehörigen recht ist. Auch hier gilt im Gespräch: Erkennen und beachten Sie die Signale des Gegenübers. Hören Sie zu, bieten Sie Unterstützung an.

3. Haben Sie Tipps für das "richtige" schriftliche Kondolieren im Rahmen einer Trauerkarte?
Bekannte schreiben oft Trauerkarten. Diese sind vorgefertigt. Neben der eigentlichen Beileidsbekundung sollten persönliche Worte (bitte handschriftlich) nicht fehlen. Gehen Sie doch  z. B.  darauf ein, was Sie am Verstorbenen so geschätzt haben. Das ist persönlich.
Viele legen Geld der Karte bei. Schreiben Sie hier doch hinzu, für was das Geld bestimmt sein soll, wie z. B. für die Lieblingsblumen des Verstorbenen.

4. Muss ich nach der Trauerfeier mit zum Grab und / oder danach mit zum Kaffeetrinken gehen?

Ob man dem Verstorbenen die letzte Ehre am Grab erweisen möchte, hängt individuell von jedem selbst ab. Beachten Sie: Sollte der Wunsch bestehen, von Beileidsbekundungen am Grab abzusehen, so sollten Sie sich danach richten. Sollten Sie Ihren Trauerbrief oder Ihre Trauerkarte nicht postalisch bereits überbracht haben, so können Sie die Karte vor der Trauerfeier abgeben, entweder beim Angehörigen oder bei der Person, die diese Beileidsbekundungen entgegen nimmt. Sie können auch zusätzlich  ins Kondolenzbuch schreiben, sofern eines ausliegt.
Wenn Sie persönlich zum Kaffeetrinken oder Leichenschmaus eingeladen werden, können Sie die Einladung annehmen. Man hat Sie eingeladen und sich gerichtet.

Ich hoffe, Sie haben Verständnis, dass ich dieses Thema auch einmal fokussiere. Denn in diesen Situationen gibt es bei dem einen oder anderen Unsicherheiten.

Ich wünsche Ihnen allen einen hoffnungsvollen Tag!

Bleiben Sie mir  inspiriert

Herzlichst
Ihre
Karin Schleines